Bevollmächtigter Betriebsbeauftragter für Abfall

und Deponieleitungspersonal nach §4 der Deponieverordnung

Als externe Dienstleister übernehmen wir für Sie als Bevollmächtigter Betriebsbeauftragter für Abfall (§59 KrWG) und/oder Deponieleitungspersonal nach §4 der Deponieverordnung die komplette Abwicklung diesbezüglicher Angelegenheiten und Aufgaben.

Wir sind ausgebildete Umweltschutztechniker und haben die fachliche Qualifikation und Fachkunde gemäß §9 EfbV um Sie in allen Fragen rund um das Thema Abfall und Entsorgung zu unterstützen und zu beraten.

Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

0 92 81 - 40 60 5