Elektronisches Abfall-Nachweisverfahren (eANV)

als externe Dienstleistung für Ihr Unternehmen

Seit 1.4.2010 müssen gefährliche Abfälle in der kompletten Logistikkette elektronisch dokumentiert und überwacht werden.
Grundlage ist die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Nachweisführung (eANV).

Nutzen Sie uns als externen Dienstleister!

Als Bevollmächtigte übernehmen wir für Sie als Abfallerzeuger die komplette Abwicklung des elektronischen Nachweisverfahrens für Ihre Abfälle.

Wir unterstützen Sie z.B. bei der Registrierung und Freischaltung bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) und allen diesbezüglichen Angelegenheiten.

Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

0 92 81 - 40 60 5

Elektronische Nachweisführung gesetzlich verpflichtend

Um eine effiziente Überwachung im Interesse der Umwelt und des Allgemeinwohls zu gewährleisten, muss die Zulässigkeit und Umweltverträglichkeit der zur Nutzung vorgesehenen Entsorgungswege geprüft und dokumentiert werden.

Deshalb wurde vom Gesetzgeber die Führung von Nachweisen und Registern über die Entsorgung gefährlicher Abfälle in elektronischer Form verbindlich eingeführt.

Dafür muss die vom Gesetzgeber vorgeschriebene qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden.